Nutzungsbedingungen und Preise für das Jahr 2025
Saisonbeiträge für das Jahr 2025:
Der Saisonbeitrag für eine Parzelle von ca. 50 qm beträgt 270 € (inkl. 10,7 % Mwst.).
Der Saisonbeitrag für eine Parzelle von ca. 25 qm beträgt 150 € (inkl. 10,7 % Mwst.).
Die Saison geht vom Übergabetermin der Parzelle ca. Mitte Mai bis Ende Oktober eines Jahres.
Die genauen Termine richten sich nach der Witterung und betrieblichen Abläufen und werden rechtzeitig bekannt gegeben. Es erfolgt keine automatische Verlängerung der Pacht.
Anmeldeverfahren
Mit dem Anmeldeformular kannst Du Deine Parzelle bestellen. Die Anmeldung erfolgt per E-mail, per Post oder Fax und sollte aus Gründen der Planbarkeit jedes Jahr bis spätestens zum 25. März erfolgen. Mit der Anmeldung gibst Du ein verbindliches Angebot ab zum Abschluss eines Nutzungsvertrages zur saisonalen Eigennutzung einer Gemüsebeetparzelle gemäß unseren Nutzungsbedingungen (siehe unten). Du erhältst nach Eingang der Anmeldung von uns per E-mail eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung, die alle Angaben für die Überweisung enthält. Der Saisonbeitrag kann nur per Vorabüberweisung bezahlt werden. Mit der Überweisung des Saisonbeitrages wird die Bestellung / der Pachtvertrag verbindlich. Mit der Überweisung erklärst Du Dich mit den hier genannten Nutzungsbedingungen einverstanden.
Widerrufsrecht
Du kannst bis 14 Tage nach Vertragsabschluss (Überweisung des Saisonbeitrages) ohne weitere Begründung von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Eine kurze schriftliche Mitteilung per E-Mail an : gemuesebeet-pattensen@gmx.de
oder per Post an: Christian & Christina Redeker, Göttingerstr. 45 in 30982 Pattensen
Kündigung
Dein Pachtvertrag läuft nach der Saison automatisch aus. Eine Rückerstattung des Saisonbeitrages bei vorzeitiger Kündigung ist nicht möglich.
Leistungsbeschreibung
- Du pachtest für eine Saison (Mitte Mai bis Ende Oktober) eine bepflanzte Beetparzelle , die bereits mit ca. 25 verschiedenen Gemüsekulturen bepflanzt ist. Die Rechte zur Bewirtschaftung , d.h. Pflegen und Beernten der Parzelle innerhalb der Saison werden mit Zahlung des Saisonbeitrages auf Dich übertragen.
- einige Quadratmeter der Parzelle sind noch nicht bepflanzt und hier kannst Du Deine eigenen Ideen verwirklichen.
- wir stellen vor Ort einige einfache Gartengeräte wie z.B. Grubber, Hacke, Spaten, Grabegabel, Gießkanne etc. zur Verfügung.
- Aus einem Wasserfass am Feldrand kann je nach Bedarf Gießwasser entnommen werden (kein Trinkwasser !).
- Wir unterstützen Dich bei Fragen rund um die Gemüsepflege und -ernte.
Bedingungen zur Parzellennutzung (Nutzungsbedingungen)
1. Es darf auf den Gemüseparzellen kein Einsatz von leichtlöslichem Mineraldünger, Dünger allgemein und chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln erfolgen.
2. Es dürfen keine auf Dauer angelegten baulichen Maßnahmen erstellt werden (z.B. Beetabgrenzungen)
3. Errichtete Rankhilfen (zB. für die Tomate) müssen nach Ende der Saison wieder entfernt werden.
4. Die Parzellen dürfen nur für den Anbau von Gemüse und Blumen genutzt werden.
5. Die zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung gestellten Gartengeräte müssen nach der Nutzung gereinigt und an den entsprechend vorgesehenen Aufbewahrungsplatz im Gartenhaus zurück gestellt werden. Für beschädigte Geräte muss aufgekommen werden.
6. Haustiere dürfen aus hygienischen Gründen nicht ins Gemüsebeet. Auf den Grünflächen vor dem Gemüsebeet sind Hunde an der kurzen Leine erlaubt.
7. Grillen oder offenes Feuer im Gemüsebeet ist nicht gestattet. Hierfür besteht die Möglichkeit auf der naheliegenden städtischen Fläche.
8. Es werden keine sanitären Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
9. Mit dem bereit gestellten Gießwasser muss sparsam umgegangen werden. Auf Gund des guten Wasserspeichervermögens des Löss-Lehm-Bodens ist in der Regel kein regelmäßiges Gießen der Pflanzen erforderlich.
10. Anfallender Müll (außer biologischem Abfall / Kompost) muss eingesammelt und zuhause entsorgt werden.
Sonstiges
1. Für selbst mitgebrachte Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
2. Für Missernten, die auf natürliche Bedingungen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden.
3. Für Vandalismus oder Diebstahl kann keine Haftung übernommen werden.
4. Bei Unfällen oder Verletzungen jeglicher Art an Personen übernehmen wir keine Haftung.
5. Das Gemüsebeet ist eine landwirtschaftliche Fläche auf der besondere Risiken u.a. durch Wassertanks, Gartengeräte und giftige Unkräuter bestehen. Wir übernehmen für Personen - und Sachschäden keine Haftung.
6. Aus Sicherheitsgründen darfst Du Dich nur auf den allgemein zugänglichen Flächen und auf Deiner eigenen Parzelle aufhalten. Dies gilt auch für mitgebrachte Kinder.
7. Fahrzeuge dürfen nur auf den öffentlichen Parkbereichen abgestellt werden. Die gängigen Rechtsvorschriften im Straßenverkehr sind einzuhalten. Weder Anwohner noch Spaziergänger sollen sich gestört fühlen.
8. Das Gemüsebeet darf nur über den Zugangsbereich in der Einzäunung betreten werden.
9. Wir sind kein zertifizierter Bio-betrieb, daher dürfen auf den Frei- bzw. abgeernteten Flächen auch selbst mitgebrachtes Saatgut und Jungpflanzen ausgebracht werden.
10. Wir behalten uns vor Parzellen zurück zu nehmen und neu zu vergeben, wenn die Parzellen vernachlässigt werden und erforderliche Pflegemaßnahmen nicht durchgeführt werden. Dies ist z.B. der Fall wenn erntereifes Gemüse vergammelt oder vermehrungsfreudige Unkräuter wie Melde, Distel, Ampfer u.ä. Überhand nehmen oder Samen ansetzen. Falls wir keine gemeinsame Lösung finden können, erfolgt eine Rücknahme der Parzelle. Eine Rückerstattung des Saisonbeitrages erfolgt nicht.
11. Wir haben das Recht noch nicht bestätigte Angebote auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mündlich erteilte Angebote werden nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Solltest Du nach Ablauf von 14 Tagen keine Auftragsbestätigung erhalten haben, so bist Du nicht mehr an Dein Angebot gebunden.
Das gemüseBEET
Christian & Christina Redeker
Göttingerstr. 45
30982 Pattensen
E-Mail: Gemuesebeet-Pattensen@gmx.de
Fax.: 05101 / 916664